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Ohne Umzugsauto geht´s selten !


Die meisten Umzüge gehen so vonstatten, dass nach Fertigstellung der Renovierungsarbeiten in der neuen Wohnung und dem Leerräumen der ersten Schränke im ursprünglichen Zuhause erste Utensilien, die nicht unbedingt notwendig gebraucht werden, bereits mit dem privaten PKW verkarrt werden. So will man erreichen, dass am legendären Umzugstag nur noch die wirklich schweren und sperrigen Gegenstände zu transportieren sind. Sofa, Küche und Waschmaschine sowie fast alle Möbel sind aber derart groß, dass sie in einem gewöhnlichen Wagen nicht unterzubringen sind. Außerdem würde dies jede Menge Fahrten nach sich ziehen, bis jeder einzelne Schrank von A nach B transportiert ist.

Deshalb gehört zu einem ordentlichen Umzug auch ein vorzeigbares Umzugsauto. Und vorzeigbar bedeutet in diesem Zusammenhang natürlich nicht, hübsch anzusehen, sondern mit einem großen Platzangebot im Innenraum ausgestattet.

Da nur die wenigsten Menschen ein solches Fahrzeug ihr Eigen nennen, bedienen sie sich spezieller Firmen, die auf dieses Geschäft spezialisiert sind und wo man einen Transporter mieten kann. Allerdings bitte nicht unüberlegt, sondern unter Berücksichtigung wichtiger Details.

Vor dem Umzugswagen mieten steht der Blick in den Führerschein


Es ist sehr verlockend, ein möglichst großes Umzugsauto mit immenser Ladefläche zu mieten, um so möglichst viel Frachtgut für eine Fahrt unterzubringen. Denn dadurch wird natürlich Zeit und Sprit gespart.

Allerdings verbirgt sich hier ein großes Fehlerpotenzial, denn nicht immer ist das Umzugsauto der ersten Wahl auch eines, welches problemlos geführt werden darf. Schuld daran ist das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs, welches in einem engen Bezug zur Führerschein Klassifizierung steht.

Kleinere Transporter, die bevorzugt für Umzüge angeboten werden, haben ein zulässiges Gesamtgewicht von maximal 3,5 Tonnen und können demnach von jedem geführt werden, der im Besitz des Führerscheins der Klasse B ist.

Nun gibt es allerdings auch größere Varianten, die man als Umzugswagen mieten kann. Mit einem B-klassigen Führerschein dürfen diese jedoch nicht gefahren werden. Im Bekanntenkreis muss folglich jemand gefunden werden, der den Führerschein bereits seit mehr als einem Jahrzehnt besitzt. Denn damals galt für PKW's noch die Führerscheinklasse 3, mit der ein Kraftfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen bewegt werden darf.

Alle mietbaren Transporter, die diese Gewichtsklasse übersteigen, müssen entsprechend von Personen geführt werden, die eine Fahrerlaubnis der Klasse CE vorweisen.

Die Einhaltung dieser Vorgaben ist nicht nur aus Sicht der Straßenverkehrsordnung und im Zuge verhängter Bußgelder relevant, sondern wird vom Wagenvermieter auch überprüft und ist per Führerscheinkopie nachzuweisen.

Tagespauschalen und Inklusivkilometer sind die gängigsten Tarifopitonen


Wer einen Umzugswagen mieten möchte, der will natürlich über die entsprechenden Preise informiert sein. Allerdings kann diesbezüglich keine allgemein gültige Aussage getroffen werden. Zu unterschiedlich sind die Angebote verschiedener Dienstleister. Auch hinsichtlich der verschiedenen Transportergrößen kann es massive Preisdiskrepanzen geben.

Was allerdings unbedingt beachtenswert ist, sind die Tarifdetails. Denn hier steckt der Teufel im Detail und so können unangenehme Nebenkosten im Kleingedruckten versteckt sein. Deshalb ist auf möglichst allumfassende Angebote Acht zu geben.

Gut fahren die Umziehenden mit einem Umzugsauto, das mit einer Tagespauschale vergütet wird. Dabei kann das Auto zu einer gewissen Uhrzeit abgeholt werden und ist nach spätestens 24 Stunden wieder zurück zu bringen. Zusätzliche Mietkosten fallen erst nach Überschreitung dieser Mietdauer an. In solchen Pauschalangeboten sind auch gewisse Inklusivkilometer enthalten. Im Rahmen dieser kann das Fahrzeug voll ausgenutzt werden. Werden die enthaltenen Kilometer überschritten, so muss die übersteigende Summe gesondert bezahlt werden.

Auf diese Art einen Transporter mieten bedeutet, dass man ihn in vollgetanktem Zustand erhält und so auch zurückgeben muss.

Eine Versicherung ist wichtig


Ein Umzugsauto muss einiges aushalten können. Schließlich werden mitunter schwere Sachen rein- und rausgehoben. Dabei kann der Wagen schon mal zu Schaden kommen. Aber auch im Straßenverkehr tritt während des Umzugsstress gerne mal die eine oder andere Unachtsamkeit auf und ein Unfall geschieht.

Deshalb ist es wichtig, beim Transporter mieten auf einen ausreichenden Versicherungsschutz zu achten. Dieser ist bei guten Angeboten bereits im Mietpreis inbegriffen. Dennoch sollte man hier das Kleingedruckte genau studieren, denn dort können gewisse Fallen stecken.

So sollte ein Umzugsauto unbedingt Vollkasko versichert sein, so dass der Kunde im Schadensfall nicht die Reparatur am Mietwagen übernehmen muss. Auch auf eventuelle Ausschlussklauseln muss geachtet werden. Alles in allem ist ein allumfassender Versicherungsschutz ohne Ausschluss und mit nur geringer Selbstbeteiligung beim Umzugswagen mieten oberstes Gebot.